Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Marktvorgeher
Marktvorgeher, m.
- 1634 Lahner,Samml. 390 Faksimile
- 1635 Roth,NürnbHandel IV 325
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die herren marckts-vorgehere ... noͤthig befunden . .., ihre alte marckts-ordnungen durchzugehen1717 Sankt Gallen/Siegel,CJCamb. I 427 Faksimile
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vor den marckt-vorsteheren oder vorgeheren, welche aus zweyen jaͤhrlich mit einander im præsidio alternirenden obmaͤnnern und 6. beysitzeren bestehen, und von dem gesamten corpore der kauffleuthen durch ballottiren erwehlet werden, werden alle gemeine kauffmannschaft betreffende sachen ... behandlet1735 Leu,RegEidg. 585 Faksimile
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markt-vorgeher ..., einer der vornehmsten kauf-leute die auf der boͤrse oder auf dem herren-markt [in Nürnberg] zusammen kommen1741 Frisch I 645 Faksimile