Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Markthallen
Markthallen (hierzu Tafel »Markthallen I u. II«), Gebäude zur Abhaltung von Märkten für Lebensmittel und einfache Gebrauchsgegenstände. Während für die Lebensmittelversorgung kleinerer Orte gewöhnliche Wochenmärkte genügen, bedarf es zur Beschaffung der Lebensmittel für Großstädte einer Erweiterung des Zufuhrgebiets. Diese ist ohne Zwischenhandel nicht möglich. Um letztern aber zu regeln und auf das ersprießliche Maß einzuschränken, auch zu verhindern, daß er als Ladenverkauf die Lebensmittel verteuert, sind zweckmäßige Einrichtungen des Marktbetriebes erforderlich, die durch die M. geboten we…