Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Marktfuhre
Marktfuhre, f. die Fahrt zu einem Markt (I), teilweise als Frondienst; in Eferding als Vorrecht der Schiffmeister, während des Linzer Marktes Waren mit ihren Schiffen zu transportieren vgl. Marktferge 1575 WürtLändlRQ. I 182 Faksimile haben die markhtfuehren ihren anfang selbigen tag, wann zu Lünz die freüung aufgesezt, vndt ihr endtschafft, wan die freiung nidergelegt wierdt 1668 EferdingRQ. 165 1701 CAustr. III 434 Faksimile marktfuhren. zum ordinairen hofedienste spannpflichtiger unterthanen gehört auch die verfahrung aller arten von erzeugnissen des guts, zu welchem sie geschlagen sind 179…