Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
mantelkind n.
mantelkind , n. ein vor der ehe geborenes und nachher dadurch legimitiertes kind, dasz es die mutter bei der trauung unter den mantel nahm. Frisch 1, 641 b ( vgl. das breiten des mantels über einen zu schützenden unter mantel 2 sp. 1608 fg. ); mnd. mantelkint Schiller-Lübben 3, 32 ; in bildlicher anwendung: ich habe nach und nach einen familienzirkel von abstrakten wesen (man nennt sie im gemeinen leben sünden und fehler) zusammengezeugt, die ganz des teufels sind und ihrem guten vater und andern viele streiche spielen: indessen sinds allemal meine leiblichen kinder und keine mantelkinder und …