Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
manschaft
manschaft
- ›Lehen als rechtlicher Gegenstand des Lehnsverhältnisses (z. B. ein Gut, ein Ernteertrag, ein Zinswert); wechselseitiges sachen- (Dienstleistung) und zugleich personenrechtliches (Treueverpflichtung)
- ›Treueeid des Lehensnehmers gegenüber dem Lehnsgeber, Huldigung im Rahmen des Lehnsaktes‹; auch: ›als Huldigung gedachte Anheimgabe e. P. an einen Religionsstifter, an den Teufel, an einen sittlichen
- ›Vasallen eines Lehnsherren, nach Lehnsrecht Dienstleistende, Getreue‹
- ›Recht auf die Bestellung des militärischen Aufgebotes, Militärgewalt‹; als Metonymien: ›wehrfähiger Teil der Bevölkerung‹; ›Heeresgruppe‹; ›militärisches Aufgebot, Truppe‹; auch: ›Kriegsdienst‹; das
- ›Stand der Freiheit (frei sein)‹.
- ›bäuerliche Grundschicht, abhängige Einwohner, Untertanen eines Dorfes, einer Landschaft; Arbeiterschaft eines Bergbaugebietes‹; die betroffene Schicht steht teils in grundherrschaftlichen, teils in f
- s. 1man 2.
- ›Genitalien; Zeugungskraft des Mannes‹