Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Mannsvorteil
Mannsvorteil, m. I im (meist adligen) Erbrecht die Besserstellung des männlichen Erben gegenüber der weiblichen Erbin [die Edelmannsfreiheit] besteht hauptsaͤchlich ... bey successionen in dem sogenannten mannsvortheil und ausschließung der toͤchter von vaͤter- muͤtter- und bruͤderlichen verlassenschaft 1770 Kreittmayr,StaatsR. 440 Faksimile der mannsvortheil, vermoͤge dessen der aͤlteste manns-erbe einen gewissen antheil des freien aͤlterlichen vermoͤgens nach familien-vertraͤgen oder richterlichen bestimmungen zum voraus fordern kann, erloͤscht 1808 RepStaatsVerwBaiern I² 285 Faksimile II Er…