Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Maltergut
Maltergut, n.
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unse und unses godishuses ledige maldirguth1368 QuedlinbUB. I 156 Faksimile
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bei den malter- und zinsguͤtern ... kein getheiltes eigenthum statt finde, und daher in veraͤnderungsfaͤllen weder eine lehnwaare, noch ein doppelter zins entrichtet werde1827 HalberstProvR. 60 Faksimile