Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
malter
malter
- s. 2malen 1.
- ›Mahlgut, Getreide, das zum Mahlen ansteht‹.
- ›im unteren Zentnerbereich liegendes, regional sowie je nach gemessenem Gut variierendes größeres, von 1 Person gerade noch tragbares Volumen- und damit Gewichtsmaß, vereinzelt auch Raummaß, meist für
- ›Mehl (unter dem Aspekt ‚gemahlenes Getreide‘)‹.
- ›dem Müller als Naturallohn (in Mehl oder Getreide) zustehende Abgabe für das Mahlen‹.
- phras.: des königs malter ›hohe Anzahl (30; 32) Stockhiebe‹, über das Kriterium ,groß‘ anschließbar an 3.