Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
malstreichig
malstreichig, adj.
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welches daß ander malstraichig oder bluetriß machet, ... also daß es haff[t]ent, beinschretig oder maißellend wunden sein, der ist den herrschaften den großen frevel ... zue bezahlen verfallenum 1600 WürtLändlRQ. III 423
- 1614 WürtLändlRQ. III 583