Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Maklervertrag M.
Maklervertrag, M. ›Vertrag bei dem sich der Auftraggeber unter der Voraussetzung des Zustandekommens eines Vertrages verpflichtet dem Makler für den Nachweis der Abschlußgelegenheit oder für die Vertragsvermittlung eine Vergütung (Mak- lerlohn) zu entrichten‹, 19. Jh.?, s. Makler, Vertrag