Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Maîtres des requêtes
Maîtres des requêtes (franz., spr. mǟtr' dä rökǟt', Requetenmeister ), im französischen Staatsrat neben den eigentlichen Mitgliedern Berichterstatter zur Vorbereitung der Sachen. Die M., 30 an der Zahl, werden vom Präsidenten der Republik ernannt; sie müssen mindestens 27 Jahre alt sein. Sie halten Vortrag über die minder wichtigen Eingänge und haben in den Angelegenheiten, in denen sie vortragen, entscheidende, sonst aber, wie die dem Staatsrat zugeteilten Auditoren (Hilfsarbeiter), nur beratende Stimme. In Verwaltungsstreitsachen ( contentieux et conflits de juridiction administrative ) vert…