Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Mädchenheime
Mädchenheime , Anstalten, die vorzugsweise alleinstehenden, unverheirateten, auf den Erwerb angewiesenen weiblichen Personen, wenn sie stellenlos sind oder an einem Orte vorübergehend sich aufhalten, Kost oder Logis oder beides zusammen gegen mäßige Vergütung darbieten. Gelegentlich nehmen sie solche Personen auch auf längere Zeit auf. Diese Anstalten, deren Leitung ausnahmslos in weiblichen Händen liegt, sind vornehmlich den Bedürfnissen des Arbeiter- u. Kleinbürgerstandes zu dienen bestimmt und vielfach mit einem Arbeits- und Wohnungsnachweis verbunden; sie sorgen auch für passende Unterhalt…