Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
machen
machen
- ›etw. tun, machen, treiben, in einer bestimmten Weise handeln, verfahren‹.
- ›etw. machen, herstellen, verfertigen, durch Arbeit effizieren; etw. durch Arbeit zu etw. umgestalten‹; als logische Objekte begegnen (prototypisch) feste, seltener kontinuative Gegenstände unterschie
- ›jn. / etw. (aus nichts, aus vorausgesetzten Bezugsgrößen, z. B. aus den Elementen, aus der Rippe; aufgrund seiner Machtvollkommenheit) schaffen, kreieren, bewirken‹; von Gott (auch vom wort) als logi
- ›etw. bilden, formen, hervorbringen, in bestimmter Weise gestalten‹.
- ›(ein Buch, ein rechtsrelevantes Dokument, generell: einen Text) konzipieren, verfassen, niederschreiben‹; vereinzelt auf den Realhintergrund eines Textes bezogen, dann: ›(js. Taten) aufzeichnen und d
- im Bereich ,Sexualität / Zeugung / Geburt‘ in verschiedenen Verwendungen: a) ›mit einer Frau schlafen‹. b) ›(eine Frau) schänden‹. c) ›(Kinder) zeugen‹ (unklar, ob vom Mann oder von der Frau gesagt; ü
- ›etw. durch gezielte Tätigkeit erarbeiten, gewinnen, erwerben‹.
- ›(ein Heer, eine Flotte) aufstellen, ausheben‹.
- ›sich in bestimmter Weise entwickeln, einen bestimmten Lauf nehmen, sich ergeben‹.
- ›sich bei einer Rechenoperation aus den Summanden ergeben; sich auf etw. belaufen, mit der Gesamtheit der Summanden oder einer einzigen Vergleichsgröße gleich sein, dieser quantitativ entsprechen, etw
- ›etw. machen, veranstalten, vornehmen, vollziehen‹; das prototypische logische Objekt bilden Verbalsubstantive mit aktivischer Bedeutung oder semantisch vergleichbare Ausdrücke; bei Übersetzung ins Nh
- ›etw. (einen Zustand) bewirken, herbeiführen‹; im direkten Objekt stehen Zustandsbezeichnungen (z. B. unglük), vereinzelt auch Verbalsubstantive mit passivischer Bedeutung (z. B. ruf: ›daß j. verrufen
- ›jn. / etw. zu etw. bringen, veranlassen‹; die veranlaßte Handlung bzw. der veranlaßte Vorgang stehen im Infinitiv.
- ›bewirken, verursachen, bewerkstelligen, was in einem Objektsatz mit das (Inhaltssatz, oft mit konsekutiver oder finaler Nuance) ausgesagt wird, machen, daß etw. geschieht, ein Zustand eintritt, j. et
- ›etw. (unterschiedlicher Art, z. B. Beulen, eine Frucht) hervorbringen, hervorrufen; jn. zum Inbegriff einer ihn bestimmenden Qualität (z. B. zu einem Dieb) machen‹.
- ›etw. (Bezugsgrößen unterschiedlichster Art) so werden lassen, wie es durch das objektbezogene präd. Attr. charakterisiert wird, bewirken / machen, daß etw. wie wird‹.
- ›e. P. (auch: sich selbst) so werden lassen, wie es durch das objektbezogene präd. Attr. charakterisiert wird, bewirken / machen, daß j. wie wird‹; auch: ›jn. wie darstellen, erscheinen lassen‹.
- ›etw. aufgrund eines Anlasses vereinbaren oder kraft Amtes anordnen, festlegen, bestimmen‹; im einzelnen z. B.: ›(Frieden) schließen‹; ›(einen Bund) schließen‹; ›(einen Rat) ernennen‹; ›(eine Versamml
- ›jn. durch rechtlich befugtes, durch machtpolitisch oder religiös begründetes, auch durch opportunes Handeln zum Träger einer Funktion erheben, machen‹; vereinzelt: ›jn. durch sein Handeln zum Vertret
- ›(jm., einer Einrichtung) etw. übertragen, vermachen, stiften, zuteilen, zukommen lassen (z. B. aus Gründen der Versorgung e. P., der Sicherung des Seelenheiles halber, aus je anderen Gründen)‹; auch:
- ›(eine Einrichtung) in eine Erbschaft einsetzen; jm. etw. letztwillig, testamentarisch vermachen, legieren, übertragen‹.
- ›(den Inhaber eines Amtes, einer Funktion) bestimmen, ernennen; jn. zum Ritter schlagen‹.
- ›sich in eine bestimmte Richtung (vom Orientierungspunkt weg oder zu ihm hin) bewegen, sich von einem Ort weg, zu einem Ort hin begeben‹; gewisse Tendenz zu tropischer Verwendung als Synekdoche oder Ü