Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Münzregal
Münzregal, n. das dem König/Kaiser bzw. solchen Landesherrn, in deren Ländern Münzmetall gefördert wird, zustehende Recht auf die Regelung aller das Münzwesen (I) betreffenden Angelegenheiten, insb. die Befugnis zur Münzproduktion und zur Festsetzung der gängigen Münzen sowie die Verfügung über die Münznutzung wir [Markgraf] haben ... unser muͤntz-regal den staͤnden dargeliehen 1624 CCMarch. IV 4 Sp. 71 Faksimile daß hohe kaiserliche münz regal 1634 ZSchles. 3 (1860/61) 358 bey der ... wider dergleichen violatores der churfuͤrstlichen durchl. hohen muͤntz-regalls aufgesatzter schweren straffe …