Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Münzerlohn
Münzerlohn, m. u. n.
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muͤntzerlohn ... ist 3 fl. auff die feine marck1680 Acta Monetaria Novissima ... (Stuttgart 1694) 101
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m[ünzerlohn] von der feinen marck ... 20 kr.1680 SchwäbWB. VI Nachtr. 2619 Faksimile
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wir unserem cabinetsfactor Joseph Süß Oppenheimer ... erlaubet ... haben, daß er ... 500 mark fein gold zu seinem eigenen ... profit, jedoch contractsmäßig sowohl wegen des valors und münzerlohns vermünzen dörfe1733 Stern,JudSüß 192
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das muͤnzerlohn wird [auf Münzprobationstagen] bestimmt1773 Moser,KreisVerf. 301 Faksimile