Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Münzedikt
Münzedikt, n.
-
wo jemands aus den gemeinen staͤnden, gegen dem vorigen ausgegangenen muͤntz-edict, gravamina ... fuͤrbringen wuͤrde1557 RAbsch. III 149 Faksimile
-
wollet auch ... ein vleißigs aufmercken ... haben, daß alle ewere ... vnderthanen ... vom keyserlichen muͤntz edict, in allen ... artickeln ... gehorsamlich nachleben1560 CCMarch. IV 1 Sp. 1175 Faksimile
-
[der Umlauf von Falschgeld] nicht alleine den publicirten muntzedicten towedder, sondern ok den ... rikessteden und einem jedern ... to schaden ... gereiket1567/93 HambBurspr. 426
-
etliche crayß und staͤnde ihre gravamina in schrifften uns ... anzeigen lassen, wie beschwerlich es ihnen ... gewesen ... unserm kayserlichen muͤntz-edict ... zu folgen1571 Moser,StaatsR. I 303 Faksimile
-
schrot und korn unserm muͤntz-edict und ordnung gemaͤß zu machen1571 Moser,StaatsR. I 304 Faksimile
-
zu vermeidung dero im keyserlichenn munz edict gesazten ... straffenn1577 HessSamml. II 610 Faksimile
-
befunden, daß marggraf Ph. zu B. ... böße halbe bazen gemünzt, die dem münz-edict ... zuwider1586 Wielandt,BadMünzG. 107
-
wir ... bey zeit vnserer regierung ... haben ... von vnserm ... herrn vattern ... publicirte muͤntzedicten verschiedentlich renoviret1622 HessSamml. I 613 Faksimile
-
in künftigen fällen ... soll sich männiglich nach ... unsern münzedict und taxordnungen in seinen contracten, handel und wandel ... richten1623 Sachsen/QNPrivatR. II 2 S. 71
-
daß solche ... finantzerey zu ... veracht ... vnser ... muͤntzedicten, zu abbruch, schmehlerung vnd verkleinerunge vnsers hohen habenden muͤntzregalstuͤcks, vnd vnsern vnderthanen selbst zu ... schaden gereichet1624 HessSamml. I 665 Faksimile
-
muͤntz-sorten, welche theils nicht ... vor voll angenommen werden, theils gar in denen muͤntz-edicten verbothen [worden sind]1717 CCMarch. IV 1 Sp. 1043 Faksimile
-
erneuertes muͤnz-edict wegen verrufener geldsorten und deren wechseley1737 HadelnPriv. 400 Faksimile
-
wir ... in unserm münzedikt ... nachbeschriebene silbermünze auf ihren innerlichen wert heruntergesetzt ... haben1737 Hannover/QNPrivatR. II 2 S. 285
-
der in den muͤnzedicten ... bestimmten strafen1770 AltenburgSamml. II 189
-
nachdeme ... kayser Franz ... in seinem erlassenen muͤnzedict die haltung der muͤnz-probationstaͤge empfohlen hatte1773 Moser,KreisVerf. 296 Faksimile
-
sollen maͤkler auf das muͤnzedikt vereydet werden1793 Schwarz,LausWB. III 253 Faksimile
-
die strafen in beobachtung der muͤnzedikte von nachlaͤssigen obrigkeiten1794 Schwarz,LausWB. V 133 Faksimile