Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Mühlschauen
Mühlschauen, subst. inf.
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und weil wier die gerechtsame des müleschawens ... haben, so gebieten ... wier, das jeder müller ... unsern verordneten model haben und das mülwerk nach gebür und noturft darinnen füerenvor 1583 MittFürstenbArch. II 401