Hauptquelle · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
lynchen
lynchen
lynchen Vb. ‘einen (vermeintlichen) Täter ungesetzlich richten und töten oder grausam mißhandeln’, entlehnt (19. Jh.) aus amerik.-engl. to lynch, gebildet aus dem Eigennamen Lynch, vielleicht eines Farmers in Virginia (18. Jh.), der eigenmächtig mit einem selbsternannten Gremium Rechtsprechung geübt haben soll. – Lynchjustiz f. ‘Tötung oder Mißhandlung eines (vermeintlichen) Täters ohne gültiges Gerichtsurteil’, besonders durch eine aufgebrachte Volksmenge (19. Jh.), amerik.-engl. lynch law.