Hauptquelle · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Luxemburg
Luxemburg , ehemalige Grafschaft, seit 1354 Herzogthum, 1815 Großherzogthum, an die Niederlande, Rheinpreußen und Frankreich gränzend, ein von den Ardennen durchzogenes, meist rauhes Land, von Wallonen und Deutschen bewohnt, wurde 1839 zwischen Belgien und den Niederlanden getheilt. Der belg. Theil mit der Hauptstadt Arlon umfaßt 80 QM. mit 192000 E., der niederländ., der mit einem Theile Limburgs zu dem deutschen Bunde gehört, 46 1 / 2 QM. mit 195000 E. Großherzog ist der König der Niederlande, die Verfassung constitutionell; im inneren Rathe des deutschen Bundes hat L. die 11. Stelle, im Ple…