Hauptquelle · Mecklenburgisches Wb.
löschen2
löschen 2 Frachtgüter eines Schiffes ausladen; das ursprüngliche ndl., nd. lossen gleicht sich bei seiner Aufnahme ins. Obd. der Form von löschen 1 an; während Br. Wb. 3, 89 und Me. 3, 513 noch die heimische Lautgestalt bewahren, hat Dä. 282 b bereits die obd.-hd.; diese gilt allein im Meckl. , vgl. Wo. Seem. 2, 127 ; doch hat die a. Spr. noch lossen: 'item hebbe ick Marcus Bekeman geven tho fracht mit dem gude tho lossen tho Wernemunde und primgelde thosamen 6 M 6 Pf' Rost.-Osl. Hand. (K.) 69; die Schiffsbesatzung brauchte in der Regel nicht beim Löschen zu helfen, s. Wo. Seem. 2, 127. Kluge …