Hauptquelle · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Liturgien
Liturgien , Leiturgien , gewisse Leistungen, namentlich für den Cultus, welche in Athen die vermöglichen Bürger aus ihrem Vermögen bestreiten mußten; die schwerste war die mit der Trierarchie verbundene, indem der Befehlshaber eines Kriegsschiffs dasselbe vollständig ausrüsten und die Mannschaft anwerben mußte.