Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Lichtsinn
Lichtsinn , die Fähigkeit des Auges, Helligkeiten sowie Differenzen in der Lichtstärke wahrzunehmen, ist um so ausgebildeter, je geringere Differenzen unterschieden werden und je kleiner die Helligkeit ist, die das Auge im Dunkeln noch wahrnimmt. Bei vielen Netzhautkrankheiten ist der L. stark herabgesetzt. Der Grad des Lichtsinnes wird mittels des Försterschen Photometers oder durch Massonsche Scheiben bestimmt. Versetzt man eine schwarze Scheibe (Fig. 1), auf der sich ein weißer Sektorabschnitt befindet, in schnelle Rotation, so vermischt sich das Schwarz des Grundes mit dem Weiß des Sektors…