Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
lehenherrlich adj.
lehenherrlich , lehensherrlich , adj. : ( dasz der landesherr ) wisse, wie und wo er seine lehnherrliche rechte zu exerciren befugt sei. Löhneys regierkunst 743 b ; dem ich lehnherrlichen schutz und schirm schuldig bin. Wieland bei Merck 1, 82 ; gesetz über den wegfall der dem fürstlichen hause zustehenden lehnsherrlichen berechtigungen. Frankfurter journal vom 26. febr. 1873.