Hauptquelle · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Legaldefinition F.
Legaldefinition, F. ›vom Gesetzgeber in ein Gesetz eingefügte Bestimmung des In- haltes eines Begriffes mit dem der Ge- setzgeber diesen Begriff verbunden wissen will (z.B. Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchen ist wer ein Handelsgewerbe betreibt)‹, 19. Jh.?, s. legal, Definition