Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
laster
laster
- ›fortwährendes Verstoßen gegen Tugend und Moral, laszives Verhalten, schändende moralisch-sittliche Haltung; aus solcher Haltung resultierender einzelner Verstoß insbesondere auf dem Gebiet der Sittli
- ›einzelner Verstoß gegen das Recht, justitiables Vergehen‹; als Spezialisierung anschließbar an 1.
- ›ehrverletzende Nachrede, Verleumdung, Schmähung, Beleidigung, Verspottung, Lästerung, die e. P. verbal (seltener: durch eine kränkende Tat) vollzieht oder die ihr widerfährt‹.
- ›Schmach, Schande, Erniedrigung, moralische Verachtung, die man über ein eigenes beschämenswertes Vergehen oder eine derartige Haltung empfindet oder die jm. durch Übergriffe anderer zugefügt werden‹;
- ›Fehler, Mangel, Makel an einem Gegenstand; Gebrechen an einem Organ‹.