Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Landschaften
Landschaften ( landwirtschaftliche Kreditvereine ) sind örtlich abgegrenzte Verbände von Gutsbesitzern, die ihren Mitgliedern durch Ausgabe von Pfandbriefen unter solidarischer Haftung Hypothekendarlehen zu billigen Bedingungen gewähren. Die erste Landschaft war die Schlesische , 1769 und 1770 gegründet, um die in Kriegszeiten verschuldeten Rittergutsbesitzer, die nur noch zu sehr hohen Zinsen hypothekarische Darlehen bekommen konnten, vor dem Ruin zu bewahren. Ein Kaufmann Bühring in Berlin hatte 1767 den ersten Plan entworfen, auf den Antrag des Großkanzlers v. Carmer wurden 1769 sämtliche r…