Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Lärmapparate
Lärmapparate ( Alarmapparate, Warner, Rufer ), Vorrichtungen, die durch Ertönen einer Glocke, einer Pfeife (s. Dampfpfeife ) oder eines Läutewerkes auf einen bestimmten Zustand an Maschinen, Apparaten u. dgl. aufmerksam machen und dadurch eine Warnung, bez. eine Abstellung des eingetretenen Zustandes veranlassen sollen (wenn z. B. in einem Mahlgang das aufgeschüttete zu mahlende Korn verarbeitet ist und neues aufgeschüttet werden muß). Sie sind deshalb von großer Wichtigkeit in allen Fällen, wo durch Unterlassung rechtzeitiger Bedienung Gefahr droht, daher besonders ausgebildet an Dampfkesseln…