Hauptquelle · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Kurfürsten
Kurfürsten (vom altdeutschen Kur d.h. Wahl), im deutschen Reiche diejenigen Fürsten, welche den König (Kaiser) wählten. Nach dem Aussterben der Karolinger geschah die Wahl durch die Stammherzoge der Franken, Schwaben, Bayer, Sachsen und Lothringer unter Mitwirkung der hohen Geistlichkeit; später erscheinen die Erzbischöfe v. Mainz, Trier und Köln, die Fürsten von der Pfalz, Sachsen (Meißen), Brandenburg und Böhmen als Wähler und durch die goldene Bulle (s. d.) erhielt ihr Recht 1356 die feierliche Sanction. Dieses Verhältniß blieb bis zum 30jährigen Kriege, wo Bayern die Kur des Hauses Wittels…