Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
kunsthandlung f.
kunsthandlung , f. 1 1) die handlung, das geschäft eines kunsthändlers. Campe ( noch nicht bei Adelung ). 2 2) früher für kunsthandel, z. b. in dem reglement für die Berliner kunstakademie von 1790 § 59: soll die akademie das erhaltene kunst- und buchhandlungs-privilegium ferner besitzen ( Krünitz 55, 176 ). 3 3) noch anders handlung, einzelnes thun wozu kunst gehört: diese bestimmte geschicklichkeit nun, welche wir .. erst erwerben müssen, ist .. den thieren angeboren .. ein zuvorkommendes bestimmtes bestreben der seele zu .. kunsthandlungen, die .. ihren bedürfnissen gemäsz sind. Reimarus tr…