Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Kunstakademien
Kunstakademien , Kunstschulen höherer Art, auf denen alles, was zum technischen und praktischen Unterricht des bildenden Künstlers notwendig ist, gelehrt und durch die jeder Kunstschule unentbehrlichen technischen Hilfsmittel (Vorzeichnungen, Gipsabgüsse etc.) geübt wird. Die Kunstschulen neuerer Art entstanden, nachdem die Werkstätten und Meisterateliers, die besonders im 16. Jahrh. blühten, allmählich eingegangen waren. Am frühesten finden sich solche Kunstschulen, als Tradition der alten Malerschulen, in Italien, und zwar als Congregationes , d. h. freie Vereinigungen von Künstlern zum Zwec…