Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Kreditvereine
Kreditvereine , Vereine, die bezwecken, ihren Mitgliedern durch Einstehen füreinander leichtern und billigern Kredit zu verschaffen. Vorzugsweise wurde früher der Ausdruck gebraucht für die Vereine von Grundbesitzern, die sich durch Solidarhaft billigen Hypothekenkredit zu verschaffen wußten (s. Meyers Landschaften ). Neuerdings bezeichnet man als K. auch solche Genossenschaften, die den Kredit der Mitglieder zu fördern bestimmt sind, also die Volksbanken, gewerblichen Vorschuß- und Kreditvereine (s. Meyers Genossenschaften ) und die ländlichen Meyers Darlehnskassenvereine (s. d.).