Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Krankenkassen
Krankenkassen , Einrichtungen, die den Zweck haben, ihren Mitgliedern in Krankheitsfällen Unterstützung zu gewähren. Insbesondere versteht man darunter die auf Gegenseitigkeit beruhenden Kassen, deren Kosten ganz oder vorwiegend durch Beiträge der Mitglieder gedeckt werden. Solche Einrichtungen sind insbes. für diejenigen von großer Wichtigkeit, die im Falle der Erkrankung erwerbsunfähig und unterstützungsbedürftig sind, somit vorzüglich für die arbeitenden Klassen. Sie können sowohl Berufskassen sein, denen nur Mitglieder eines bestimmten Berufszweigs zugehören, als auch allgemeine Kassen , d…