Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Kontrollapparate
Kontrollapparate , Vorrichtungen, die durch akustische oder optische Zeichen anzeigen, ob ein Mensch oder eine Maschine eine Arbeit richtig oder rechtzeitig ausführt, oder ob bei einer Maschine, einem Apparat od. dgl. Störungen vorkommen, welche die Arbeit beeinträchtigen oder der Maschine etc. schädlich oder gefährlich werden können. Sehr ausgebildet sind selbstregistrierende Apparate, die eine fortwährende Kontrolle über Temperaturen, z. B. zur Überwachung der Temperatur des Dampfkesselspeisewassers, der Trockenanlagen etc., ausüben. Häufig kontrollieren die K. mit den Maschinen, Apparaten e…