Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Konsortium
Konsortium
Konsorten Plur. ‘Mittäter, Beteiligte, Mitschuldige’, im 16. Jh. aus lat. cōnsortēs, dem Plural von lat. cōnsors ‘an etw. gleichen Anteil habend, Teilhaber, Mitgenosse’ entlehnt; vgl. lat. sors (Genitiv sortis) ‘Los, Anteil, Schicksal’, danach eigentlich ‘des gleichen Loses teilhaftig, Schicksalsgenosse’. Entsprechend zufrühest Consort (Sing.) ‘Gefährte, Genosse’ (16. Jh.). Die heute ausschließlich abschätzige, doch schon im 16. Jh. nachweisbare pluralische Verwendung stammt vermutlich aus der Gerichtssprache, die darunter ‘Kumpane, Spießgesellen, eine Clique von Mittätern’ versteht, seit Ende des 18. Jhs. besonders in der Fügung … und Konsorten (hinter Eigennamen). Zu lat. cōnsors gebildetes lat. cōnsortium ‘Teilhaberschaft, Mitgenossenschaft, Gütergemeinschaft’ ergibt in der Kaufmannssprache Konsortium n. ‘Genossenschaft, Handelsgesellschaft, Bankengruppe’ (17. Jh.).