Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
knoderecht
knoderecht , knodert , knotig: was lind, ruch, hert und knoderecht werden wil. Rüff trostbüchle ( für kindbetterinnen ) 8 ; zwo adern, die schwarz, knodert und geschwollen anlaufen. Paracelsus 1, 723 a ; das du sie am ersten solt lassen aufbrechen, was knodert ist, damit das kein herte mehr da sei. ders. opus chir. 1565 210. in einem voc. des 15. jh. knodrot knotig Mones anz. 8, 495 b , d. i. mhd. knoderoht. Diesz und das folg. beweist ein knoder knoten, abgezweigte nebenform zu knoten (knode) wie knoger zu knocke, und schwesterform zu knödel wie knoger zu knogel knöchel ( sp. 1452 b ). auch m…