Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
klösterlich
klösterlich
Kloster n. ‘von der Außenwelt abgeschlossene Wohnstätte für Mönche oder Nonnen’, ahd. klōstar (10. Jh.), mhd. klōster wird mit Einführung des römischen Christentums am Mittelrhein aus vlat. clōstrum, einer Nebenform zu dem seit dem 6. Jh. bezeugten kirchenlat. claustrum ‘abgetrennter, dem Laien unzugänglicher Bereich eines Mönchskonvents, Kloster’, entlehnt (vgl. Germania Romana 2 (1968) 188), dem lat. claustrum ‘Riegel, Verschluß, Sperre’ vorausgeht (bewahrt in der Entlehnung bair. Klōster ‘Türschloß’, mittelrhein. Klauster ‘Vorhängeschloß’), eine Bildung zu lat. claudere (clausum) ‘(ab-, ver)schließen’ (s. Klause, Klausur). – klösterlich Adj., mhd. klōsterlich.