Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Klangfarbe
Klangfarbe . Die drei Eigenschaften eines Tones sind Stärke (bedingt durch die Größe der Luftverdichtungen und Verdünnungen), Höhe, bedingt durch die Zahl der Luftwellen in der Sekunde, und die K. Diese ist bedingt durch die Form der Wellen. Einfache Sinuswellen erzeugen einen Ton ohne charakteristische Farbe. Solche Töne unterscheiden sich nicht, von welchem Instrument sie erzeugt werden mögen. Jede beliebige andre Wellenform läßt sich als Aggregat von Sinuswellen auffassen, und je nach Art und Zahl der dem stärksten oder Grundton beigemischten Ober- und Untertöne erhält die K. andern Charakt…