Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
kirchenfriede m.
kirchenfriede , m. 1 1) die freiung, freiheit, asylum ( Schm. 1, 603 ), der friede, sicherheit gegen gewalt, den die kirche gibt, friede im bereich der kirche oder für kirchliche personen und dinge, s. rechtsalt. 886 ff.; jeder verfolgte, gefährdete, der zur kirche floh, fand da friede ( vgl. kirchflüchtig): den kirchenfrieden brechen Adelung ; man soll im kriege kirchenfrieden und frauenfrieden erhalten, wer den bricht wird nicht in der kirche begraben. Dahlmann dän. gesch. 2, 367 . der Schwabenspiegel handelt cap. 281 von kirchenfride. ags. cyricfrið, mnd. kerkfrede: ên islik man schall hold…