Hauptquelle · Campe (1807–1813)
Kirchdienst
Kirchdienst ) , des — es, Mz. die — e . 1) Überhaupt ein Dienst, eine geringe Bedienung an einer Kirche; im gemeinen Leben auch, für Kirchenamt, ein höheres Amt bei einer Kirche. 2) ○ Diejenigen Handlungen und Feiergebräuche, welche das Äußere des Gottesdienstes ausmachen (Liturgie ). »Dahin gehört die Bestimmung des sogenannten Kirchendienstes .« Rüdiger. Davon kann man Kirchdienstkunde und Kirchdienstlehre , die Kunde und Lehre alles dessen, was zum Kirchdienste zum äußern Gottesdienste gehört, für Liturgik , und Kirchdienstlehrer für Liturgiker sagen.