Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Kindschaftssache F.
Kindschaftssache, F. ›Rechtsstreitigkeit welche bestimmte familienrechtliche Fragen (die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhält- nisses zwischen den Parteien bzw. die Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes bzw. die Anfechtung der Anerkennung der Vaterschaft oder die Feststellung des Be- stehens oder Nichtbestehens der elterlichen Gewalt der einen Partei über die andere) zum Gegenstand hat‹, 19. Jh.?, s. Kind- schaft, Sache