Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Kapitalisierung
Kapitalisierung , die Umrechnung von zeitlich begrenzten oder ewigen Renten in eine auf einmal fällige Summe. Bei ewigen Renten geschieht sie in der Weise, daß der Rentenbetrag mit einem dem Zinsfuß entsprechenden Kapitalisierungfaktor multipliziert wird, z. B. mit 25 oder 33 1 / 3 , wenn der Zinsfuß 4 oder 3 Proz. beträgt. Doch kapitalisiert man auf diese Weise nicht allein Leibzinsen und feste Geldrenten, sondern auch Erträge von Grund und Boden, Häusern etc. Die durch Rechnung gefundene Summe stellt dann die Kapitalgröße dar, zu welcher der die Rente abwerfende Gegenstand zu veranschlagen i…