Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Inschriften
Inschriften (griech. Epigraphái , lat. Inscriptiones ) dienten bei den alten Völkern, besonders Griechen und Römern, nicht nur als Aufschriften, um Bestimmung oder Herkunft eines Gegenstandes genauer zu bezeichnen, sondern auch in vielen Fällen, wo heute ein Schriftstück durch die öffentlichen Blätter zur allgemeinen Kenntnis gebracht wird, wie Gesetze, Verordnungen, völkerrechtliche Verträge u. a., oder wo wir ein Schriftstück in Archiven oder Kanzleien, beim Rechtsanwalt etc. niederlegen, kurz, wo es sich um öffentliche Bekanntmachung und urkundliche Aufbewahrung handelte, verwendeten die Al…