Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
inhändig adj.
inhändig , adj. in den händen habend, besitzend ( wofür einhändig theil 3, 196), es steht attributiv mit den verben haben, machen, bleiben: sy haben allzeit zuobereit gift innhendig und in baarschaft. Frank weltb. 71 a ; wer wol sitzet und etwʒ ( etwas ) inhendig hat. 97 b ; die ( städte ) haben die Türken gewunnen im jar m. lx. und noch inhendig. 115 a ; also endet sich das geschlecht Caroli magni .. das hundert jar das cepter inhendig het gehabt. chronica 1531 171 b ; dem käufer das gut inhändig machen. Frankf. ref. 2, 2 § 6; dasz die stadt vermöge der reichs-abschiede ... Bayern, bisz ihm d…