Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
imbis
imbis
- ›Mahlzeit am Morgen, am Mittag oder (vereinzelt) am Abend‹; auch ›Zwischenmahlzeit‹; metonymisch ›Zeit der Essenseinnahme, Essenszeit‹ sowie ›eingenommenes Essen‹; in Rechtstexten ›rechtsbräuchliche M
- im Syntagma früer imbis ›Morgenmahlzeit‹; metonymisch: ›Zeit der Essenseinnahme am Morgen‹.
- ›Festmahl‹; in den Belegen Gebrauch des Wortes im Zusammenhang mit Festmahlen bei Fürsten, z. B. beim Kaiser, mit Hochzeiten und mit dem Leichenschmaus.
- ›Mittagszeit, Zeit zwischen 11 und 12 Uhr‹ (ohne Bezug auf das Essen); offen zu 1.
- ›das heilige Abendmahl‹.
- ›Gebiß, Zahnreihe, Kiefer (des Pferdes)‹.