Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Holzwaren
Holzgeräte und Holzwaren , mit der Drehbank, durch Schnitzen, Spalten etc. gefertigte Waren, wie Schachteln, Kistchen, Bilderrahmen, Löffel, Gabeln, Schaufeln, Rechen, Teller, Näpfe, Mulden, Backtröge, Bütten, Gelten und andre Wirtschaftsgerätschaften, dann verschiedenartige Brettchen und kleine Rahmen für Band- und Seidenmanufakturen, allerlei Instrumente, Geigen, Flöten, Klarinetten, Holzspäne für Buchbinder und Schuhmacher, Scheiden und Futterale für Säbel, Boden für Spiegelrahmen, Spielwaren etc. Alle diese Gegenstände sind in den meisten Fällen Erzeugnisse von Hausindustrie. Den bedeutend…