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Hofgericht

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Adelung
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Eintrag · Adelung (1793–1801)

Hofgericht

Bd. 2, Sp. 1241
Das Hofgericht, des -es, plur. die -e. 1) Ein hohes Landesgericht, vor welchem die sonst keinem Untergerichte unterworfenen Stände, und andere befreyete Personen ihr Recht nehmen können und müssen, in welchem der Landesherr ehedem selbst präsidirte, jetzt aber solches einem Hofrichter überlässet. Das älteste und vornehmste Gericht dieser Art ist das kaiserliche Hofgericht, von welchem sich schon 1159 Spuren finden, welches sich an dem jedesmahligen Hoflager des Kaisers aufhielt, unmittelbar von ihm abhing, und worin in den ältern Zeiten der Pfalzgraf präsidirte. S. Hofgraf. Nach dem Muster dieses Hofgerichtes legten die Reichsstände zur nützlichen Vermehrung der Gerichtsstellen in ihren Landen lange hernach dergleichen Hofgerichte an, in welchen ein Hofrichter präsidiret, obgleich die Verfassung, der Rang, und die Art zu verfahren fast in jedem Lande anders ist. In einigen Provinzen ist das Hofgericht mit dem Landgerichte einerley, da denn die Beysitzer auch Landräthe heißen. In den Schlesischen Hofgerichten hat der Hofrichter vier oder fünf Erbscholzen oder Hofschöppen zu Beysitzern. In Sachen sind das Hofgericht zu Wittenberg und das Ober-Hofgericht zu Leipzig bekannt, welches letztere aber keine Gerichtsbarkeit über das erstere hat, sondern diesen Nahmen nur führet, theils weil es mehrere Kreise unter sich begreift, theils aber auch, weil der Churfürst in Ansehung der Kammergüter selbst vor demselben Recht nimmt. Die Beysitzer werden Hofgerichts-Assessores, an andern Orten Hofgerichtsräthe, Hofräthe genannt. Ehedem führete ein solches Hofgericht auch den Nahmen eines Hofdinges. 2) In einigen Gegenden, besonders Niedersachsens, wird auch ein Feld- oder Ackergericht auf dem Lande, welches in Sachen zu Felde und Flur erkennet, das Hofgericht, Hofding, Hofgedinge genannt, wo es ohne Zweifel aus Hufengericht verderbt ist, welchen Nahmen es an andern Orten ausdrücklich führet.
1916 Zeichen · 13 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.

  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Hofgericht

    Adelung (1793–1801) · +2 Parallelbelege

    Das Hofgericht , des -es, plur. die -e. 1) Ein hohes Landesgericht, vor welchem die sonst keinem Untergerichte unterworf…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Hofgericht

    Goethe-Wörterbuch

    Hofgericht vom Fürstenhof eingesetztes Gericht mit landesgerichtl Autorität 1) B13,190,8 Voigt [21.6.98] Tgb 12.9.97 1) …

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Hofgericht

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

    Hofgericht war ehedem Bezeichnung für ein Obergericht, namentlich für das ehemalige Reichskammergericht und den Reichsho…

  4. modern
    Dialekt
    Hofgerichtn.

    Pfälzisches Wb.

    Hof-gericht n. : 1. scherzh. 'Abort', Hofgericht [ NW-Kallstdt ]; vgl. Hochgericht 4. — 2. 'oberstes Gericht einer Land…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit hofgericht

10 Bildungen · 4 Erstglied · 5 Zweitglied · 1 Ableitungen

Zerlegung von hofgericht 2 Komponenten

hof+gericht

hofgericht setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

hofgericht‑ als Erstglied (4 von 4)

Hofgerichtsadvokat

GWB

hofgericht·s·advokat

Hofgerichtsadvokat auch -cat beim Hofgericht zugelassener Advokat Tgb 10.10.08 B19,214,15 Knebel [22.10.06] Michael Schilar M.S.

hofgerichtsordnung

DWBQVZ

hofgericht·s·ordnung

hofgerichtsordnung: houe gerichts ordnung des durchleuchtigsten hochgebornen frsten vnnd herrn, herrn Friderichen Pfalntzgrauen bey Rhein. …

Hofgerichtsrat

GWB

hofgericht·s·rat

Hofgerichtsrat -th Beisitzer eines Hofgerichts; einmal in briefl Anrede; auch ‘Oberberg- und Hofgerichtsrat’ Wohlgeborner Hochgeehrtester He…

hofgericht als Zweitglied (5 von 5)

oberhofgericht

DWB

oberhof·gericht

oberhofgericht , n. suprema curia provincialis Haymen jurist. lexic. 756 : aus dem oberhofgerichte werden sie wieder eine inhibition kriegen…

Ordinarihofgericht

DRW

ordinari·hofgericht

Ordinarihofgericht, n. regelmäßig stattfindendes ¹Hofgericht (V 3) ordinari hofgerichte 1564 v.d.Ohe,LünebVerw. 27 wann auch ordinari hofger…

Samthofgericht

DRW

samt·hofgericht

Samthofgericht, n. gemeinsames Gericht der hessischen Fürstentümer bzw. Grafschaften in Marburg "die Bezeichnung sampthofgericht läßt sich z…

Stapelhofgericht

DRW

stapelhof·gericht

Stapelhofgericht, n. an einem Stapelhof (II) angesiedeltes, niederes Gericht bdv.: 1Hofgericht (II) [die verklärung] ad prothocollum ihrer h…

Ableitungen von hofgericht (1 von 1)

hofgerichte

MNWB

hofgerichte , hōve- (hofe-) , hōves- (haves- , haus- , hoiffs-) , hōverichte , n. , 1. Königsgericht , oberstes Reichsgericht, des kȫninges,…