Hauptquelle · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Hermannstadt
Hermannstadt , Hauptstadt des k. k. Kronlands und Großfürstenthums Siebenbürgen und des siebenbürg. Sachsenlands insbesondere, an der Zibia (daher lat. Cibinium , ungar. Nagy-Szeben, walachisch Szibjie), hat 18000 E., der Mehrzahl nach Protestanten, ist Sitz des Statthalters, des Oberlandsgerichts, der Finanz-Landesdirection, eines griech. nicht-unirten Bischofs, eines Consistoriums der augsburg. Confession, eines kathol. und protest. Gymnasiums, hat mehre Wohlthätigkeitsanstalten u. Institute. H. ist die schönste Stadt in Siebenbürgen; unter den öffentl. Gebäuden zeichnen sich aus: die protes…