Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
herlich
herlich
- vor allem von (positiven) sinnlichen Wahrnehmungen (meist durch den Gesichtssinn): ›prächtig, (unbeschreiblich) schön, herrlich, großartig, glanzvoll‹; selten auch zur Beschreibung der äußeren Erschei
- speziell von Geschmacksempfindungen: ›köstlich, wohlschmeckend, vorzüglich‹
- besonders in religiösem Kontext: ›wunderbar, großartig; unglaublich, die menschliche Erfahrung übersteigend‹; gelegentlich auch: ›göttlich, heilig‹
- zum Ausdruck einer besonderen (positiven) Auffälligkeit: ›herausragend, hervorragend, hoch angesehen, berühmt, von besonderer Stellung, bedeutend‹; fließender Übergang zu 5.
- ›erhaben, würdevoll; mächtig; vollkommen‹
- von Personen: ›herrschaftlich, adlig; einem Herren gleich‹; abgeschwächt auch: ›vornehm‹; von Handlungen und Eigenschaften: ›einem Herren gemäß / gebührend‹; auch mit Bezug auf Gott
- ›stolz, selbstbewußt‹; mit negativer Konnotation: ›eingebildet, übermütig‹; wohl anschließbar an 6.
- rechtssprachlich: ›rechtswirksam, den Vorschriften entsprechend‹.
- zum Ausdruck der Steigerung von Zuständen oder (seltener) einer Intensivierung von Handlungen, meist als Gradadv. in Verbindung mit Adjektiven: ›sehr, außerordentlich, in höchstem Maße, besonders‹.