Hauptquelle · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Heineccius
Heineccius , Joh. Gottlieb, ausgezeichneter Rechtsgelehrter, geb. 1680 zu Eisenberg im Altenburgischen, lehrte in Halle, Franeker, Frankfurt a. d. O., seit 1733 abermals in Halle, wo er 1741 als Geheimrath st. H. war ein tüchtiger Kenner des Alterthums überhaupt, des röm. und deutschen Rechtes insbesondere, und noch heute sind „ Syntagma antiquitatum jus romanum illustrantium ” (zuletzt herausgegeb. von Haubold, Lpz. 1822), seine Institutionen, röm. und deutsche Rechtsgeschichte u.s.f., sämmtlich in class. Latein geschrieben u. vortrefflich logisch geordnet, im Ansehen. — H., Joh. Christian Go…