Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
heergewette n.
heergewette , n. die bestandtheile einer kriegsrüstung; sie sind gegenstand specieller erbrechtlicher bestimmungen, da sie auf den sohn vererben, worüber RA. 567 f. gehandelt ist. mhd. hergewæte wb. 3, 778 b ; herwête Magdeb. blume 1, 150 u. ö. Sachsenspiegel 1, 22, 4; feodalicium herwede Dief. 230 b ; Henricus verordnete, dasz allezeit der erstgebohrne sohn dem krieg gewidmet sein, und in solcher betrachtung aus der väterlichen erbschaft das heergewette zum voraus haben solte. Hahns hist. (1721) 2, 37 ; ein beweis mehr ursprünglicher freiheit der landbewohner liegt auch in der einrichtung, da…